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   OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97   

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https://dejure.org/1997,2422
OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97 (https://dejure.org/1997,2422)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.1997 - 3 U 11/97 (https://dejure.org/1997,2422)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 3 U 11/97 (https://dejure.org/1997,2422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung eines gewährten Arbeitgeberdarlehens ; Aufhebungsvertrag als Vergleich ; Rechtsqualität und Umfang einer Ausgleichsklausel ; Vorliegen eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses ; Auslegung eines Aufhebungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 397 Abs. 2 §§ 779 133 157
    Auslegung einer Ausgleichsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2237
  • DB 1997, 2374
  • NZA-RR 1998, 1
  • NZG 1998, 33
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 1013/78

    Ausgleichsquittung - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Verzicht -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97
    Ein deklaratorisches positives oder negatives Schuldanerkenntnis ist dann gegeben, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (vgl. BAG, AP Nr. 32 zu § 133 BGB ; BAG, AP Nr. 25 zu § 794 ZPO ; BAG, NJW 1982, 1479; Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 3. Aufl. 1993, Rdn. 708; Grunsky, Anm. zu AP Nr. 32 zu § 133 BGB ; Moritz, BB 1979, 1610, 1613; Plander, DB 1986, 1873; Schulte, DB 1981, 937, 939; Staudinger-Kaduk, BGB , 12. Aufl. 1994, § 397 Rdn. 67).

    In der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung hat sich darüber hinaus eine restriktive Auslegung der Ausgleichsklauseln hinsichtlich des Verzichtes des Arbeitnehmers auf grundlegende Arbeitnehmerschutzrechte durchgesetzt (vgl. BAG, AP Nr. 32 zu § 133 BGB ; BAG, AP Nr. 25 zu § 794 ZPO ; BAG, NJW 1982, 1479; Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 3. Aufl. 1993, Rdn. 713; Grunsky, Anm. zu AP Nr. 32 zu § 133 BGB ; Moritz, BB 1979, 1610, 1613; Plander, Betrieb 1986, 1873, 1874; Schulte, DB 1981, 937, 939).

  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97
    Kann jedoch eine solche Feststellung nicht getroffen werden, so sind die jeweiligen Erklärungen der Vertragsparteien jeweils aus der Sicht des Erklärungsempfängers so auszulegen, wie er sie nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durfte und mußte (vgl. nur BGH, NJW 1990, 3206, 3207).
  • BGH, 31.10.1975 - I ZR 114/73

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr und Warengleichheit ohne Rechtsverstoß -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97
    Darunter ist nämlich nur der Sachverhalt zu verstehen, der sich außerhalb des Streits oder der Ungewißheit der Parteien befindet (BGH, DB 1976, 140, 141).
  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 48/86

    Nichtberücksichtigung des tatsächlichen Parteiwillens durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97
    Läßt sich dabei ein übereinstimmender Wille der Parteien feststellen, so ist dieser allein maßgeblich, auch wenn er in dem Vertrag nur einen unvollkommenen oder gar keinen Ausdruck gefunden hat (vgl. nur BGH, NJW-RR 1987, 1284).
  • BAG, 14.12.1983 - 5 AZR 450/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97
    Bezüglich wechselseitiger vermögensrechtlicher Ansprüche hingegen hat auch die arbeitsgerichtliche Judikatur auf die allgemeinen zivilrechtlichen Auslegungsregeln zurückgegriffen (BAG, AP Nr. 25 zu § 794; BAG, Urt. v. 14. Dezember 1983 - 5 AZR 450/81 und Urt. v. 19. Juni 1981 - 5 AZR 266/79 - beide nicht veröffentlicht).
  • BAG, 19.06.1981 - 5 AZR 266/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 3 U 11/97
    Bezüglich wechselseitiger vermögensrechtlicher Ansprüche hingegen hat auch die arbeitsgerichtliche Judikatur auf die allgemeinen zivilrechtlichen Auslegungsregeln zurückgegriffen (BAG, AP Nr. 25 zu § 794; BAG, Urt. v. 14. Dezember 1983 - 5 AZR 450/81 und Urt. v. 19. Juni 1981 - 5 AZR 266/79 - beide nicht veröffentlicht).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Ein deklaratorisches positives oder negatives Schuldanerkenntnis ist dann gegeben, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (vgl. OLG Düsseldorf 9. Juli 1997 - 3 U 11/97 - EzA BGB § 397 Nr. 4 mwN).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

    Ein deklaratorisches positives oder negatives Schuldanerkenntnis ist dann gegeben, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (vgl. OLG Düsseldorf 9. Juli 1997 - 3 U 11/97 - EzA BGB § 397 Nr. 4 mwN).

    Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vertragsschluß, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsschluß vorliegende Interessenlage (OLG Düsseldorf 9. Juli 1997 aaO).

  • ArbG Berlin, 31.08.2005 - 7 Ga 18429/05

    Relevanz des Ausgangs des sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahrens für das

    Rechtsnatur und Reichweite einer Ausgleichsklausel sind durch Auslegung zu bestimmen (OLG Düsseldorf [09.07.1997], NZA-RR 1998, 1 (2) [OLG Düsseldorf 09.07.1997 - 3 U 11/97]; LAG Düsseldorf [20.05.1988] - 2 Sa 277/88 - NZA 1988, 696).

    Eine Ausgleichsklausel in einem Vergleich kann sein (a) ein Erlassvertrag, (b) ein deklaratorisches negatives oder positives Schuldanerkenntnis oder (c) ein konstitutives negatives Schuldanerkenntnis (OLG Düsseldorf [09.07.1997], NZA-RR 1998, 1 (2) [OLG Düsseldorf 09.07.1997 - 3 U 11/97]; BAG [31.07.2002] - 10 AZR 513/01 - NZA 2003, 100 (102) [BAG 31.07.2002 - 10 AZR 513/01]).

    Ein deklaratorisches positives oder negatives Schuldanerkenntnis ist dann gegeben, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen" (BAG [31.07.2002] - 10 AZR 513/01 - NZA 2003, 100 (102) [BAG 31.07.2002 - 10 AZR 513/01]; ebenso OLG Düsseldorf [09.07.1997], NZA-RR 1998, 1 (2) [OLG Düsseldorf 09.07.1997 - 3 U 11/97]).

  • LAG München, 28.05.1999 - 10 Sa 1190/98

    Anspruch auf Bezahlung eines als Rückzahlung einer einbehaltenen Stornoreserve

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  • OLG Brandenburg, 13.06.2007 - 13 U 4/07

    Negatives Schuldanerkenntnis; Erlassvertrag: Auswirkung eines vor einem

    Die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses hat eine Ausgleichsklausel, wenn der Wille der Parteien darauf gerichtet ist, alle oder eine bestimmte Gruppe von wechselseitig bestehenden oder möglicherweise bestehenden Ansprüchen zum Erlöschen zu bringen (vgl. OLG Düsseldorf BB 1997, 2237, 2238f; OLG Köln MDR 2000, 140).
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